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   OLG Naumburg, 18.10.2000 - 11 W 33/00   

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https://dejure.org/2000,13386
OLG Naumburg, 18.10.2000 - 11 W 33/00 (https://dejure.org/2000,13386)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.10.2000 - 11 W 33/00 (https://dejure.org/2000,13386)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 11 W 33/00 (https://dejure.org/2000,13386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten oder zum Verwaltungsgericht bei dem Erwerb eines Grundstücks durch die öffentliche Hand zum Zwecke der unmittelbaren Verwaltung; Öffentlich-rechtlicher Vertrag als maßgebliches Rechtsverhältnis bei der Bestimmung des Rechtsweges; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 354
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Rostock, 05.03.2009 - 3 U 112/08

    Subventionsrecht: Abgrenzung zwischen einem privatrechtlichen und einem

    Wäre aufgrund des Umstandes, dass nur die öffentliche Hand zu einer Subventionierung befugt ist und die Vereinbarung insoweit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben eines Trägers öffentlicher Verwaltung dient, ein öffentlich-rechtlicher Vertrag anzunehmen (vgl. dazu etwa OLG Naumburg, Beschl. v. 18.10.2000, 11 W 33/00, NVwZ 2001, 354; Stober, a. a. O.), wären die Grundsätze des öffentlichen Rechts und die verwaltungsrechtlichen Vorschriften unmittelbar anzuwenden und die klägerische Forderung - auch - danach zu beurteilen.
  • LG München II, 28.08.2019 - 2 T 3052/19

    Öffentlichrechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art bei Klage gegen

    Dem entspricht auch, dass Ansprüche auf Rückgewähr von Leistungen, die das Gegenstück des Leistungsanspruchs darstellen, in demselben Rechtsweg wie der Leistungsanspruch selbst geltend zu machen sind (vgl BVerwGE 25, 76; BVerwG NJW 95, 1104; BGHZ 103, 255 = NJW 88, 1731; BGH NJW 94, 2620; MDR 94, 719: selbst dann, wenn die Rückzahlungspflicht in notarieller Urkunde anerkannt wurde, aus der vollstreckt wird; Naumburg NVwZ 2001, 354 [Leinenbach LKV 2001, 450], für Rückforderung von Subvention).
  • OLG Rostock, 20.04.2012 - 3 W 3/11

    Rechtsweg für einen Anspruch gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern auf

    Die in einem noch frühen Stadium der Entwicklung der Rechtsprechung zur Rückforderung von Verbilligungsabschlägen anzutreffende Gegenansicht, die eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bejaht hat (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 18.10.2000, 11 W 33/00, NVwZ 2001, 354; Leinenbach/Jurczyk, a.a.O.), stützt sich - und das beklagte Land greift dies auf - darauf, dass Zweck der Subvention die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist.
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2022 - 10 OB 99/21

    Baukindergeld; Verwaltungsrechtsweg; Zuschuss, verlorener; Zuständigkeit;

    Doch auch wenn bei der Vergabe verlorener Zuschüsse regelmäßig die Annahme gerechtfertigt ist, dass solche Subventionen auf der Grundlage des öffentlichen Rechts gewährt werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.4.2011 - 8 OB 32/11 -, juris Rn. 10; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.10.2000 - 11 W 33/00 -, juris Rn. 10), so ist dieser Schluss keineswegs zwingend, sondern beim Vorliegen entgegenstehender Anhaltspunkte zu prüfen, auf welcher konkreten Grundlage die Zuschussgewährung erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.5.2006 - 3 B 78.05 -, juris Rn. 9, 7; BGH, Urteil vom 17.11.2011 - III ZR 234/10 -, juris Rn. 18).
  • OLG Nürnberg, 23.03.2010 - 4 W 2234/09

    Rechtsweg für Anspruch einer Körperschaft öffentlichen Rechts gegen eine

    Auf derartige "verlorene Zuschüsse" ist - anders als bei der Förderung durch Gewährung von Darlehen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8.9.2005, NJW 2006, 536) - die Zwei-Stufen-Lehre nicht anwendbar (herrschende Meinung, vgl. BGH, Urteil vom 6.11.2008, BGHZ 178, 243; BGH, Urteil vom 17.1.1985, NVwZ 1985, 517; BGH, Urteil vom 12.10.1971, NJW 1972, 210; BSG, Urteil vom 7.12.1983, NJW 1984, 2117; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.10.2000, NVwZ 2001, 354; Dorf, NVwZ 2008, 375; Wittkowski, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 17.6.2003, LMK 2003, 162; Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung/Zimmermann, 3. Aufl., § 13 GVG Rdnr. 147; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., Überblick vor § 311 Rdnr. 41).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 8 OB 32/11

    Für Streitigkeiten um die Rückgewähr der von einer Kommune als verlorener

    Denn ein zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nach einseitig erlassenen Richtlinien eines öffentlich-rechtlich verfassten Verwaltungsträgers einseitig gewährter sog. "verlorener Zuschuss" ist regelmäßig als eine öffentlich-rechtliche Zuwendung anzusehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.5.2006, a.a.O.; BGH, Beschl. v. 15.12.1998 - XI ZB 19/98 -, juris Rn. 5 f.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.10.2000 - 11 W 33/00 -, NVwZ 2001, 354, 355 jeweils m.w.N.).
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